Donnerstag , April 25 2024
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Camacho fällt länger aus, Knoche schließt Winterwechsel nicht aus

Länderspielpause in der Bundesliga. Rund 10 Tage müssen die Bundesligatrainer auf viele ihrer Stammspieler verzichten. So auch der VfL Wolfsburg. Nur in einer kleinen Gruppe wird Trainer Martin Schmidt üben können.

Am Dienstag war trainingsfrei, am Mittwoch warten auf die Profis zwei Einheiten.

Camacho muss operiert werden

Unglücklich: Ignacio Camacho hatte sich vor zwei Wochen im Pokalspiel gegen Hannover verletzt und musste seither mit dem Training pausieren. Zunächst hatte man die Knöchelverletzung, die sich Camacho bei einem Zweikampf zugezogen hatte, konservativ therapieren. Doch wie sich jetzt herausstellte, reicht diese Art der Behandlung nicht aus – eine Operation muss her.

Dies verzögert nun den Heilungsprozess. Camacho hätte eigentlich gegen Freiburg in gut 10 Tagen wieder einsatzbereit sein sollen. Dieser Plan ist nun hinfällig, Camachos Genesung nach hinten verschoben.
 
 

Flieht Knoche im Winter vom VfL Wolfsburg?

Er ist einer der Verlierer unter Neu-Coach Martin Schmidt: War Robin Knoche unter Ex-Trainer Jonker noch Stammspieler, findet sich der Innenverteidiger zuletzt häufig auf der Bank wieder.

Sollte Jeffrey Brumo noch hundert prozentig fit werden, würde Knoche sehr wahrscheinlich auf Platz 5 in der Herarchie der Innenverteidiger abrutschen – viel zu wenig, für Knoches Ansprüche.

Und so liegt die Vermutung nicht fern, das Robin Knoche sich im Winter mit einem Wechsel auseinandersetzen könnte. Darauf angesprochen sagte er im Sportbuzzer: „Darüber müssen wir zu einem anderen Zeitpunkt sprechen. Erst mal ist die Leistung wichtig, die wir auf den Platz bringen“

 

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Tagesticker – Mittwoch, 08.11.2017

 

Fan-Film: dvdCover1Sondervorstellungen und DvD-Release

Neue Sondervorstellungen des Fan-Films „“ stehen an. Zudem startet in Kürze das Release des Films auf DVD.

Mehr erfahrt ihr im Artikel:
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30 Kommentare

  1. Unser Spiel im DFB-Pokal in Nürnberg ist jetzt fix terminiert. Dienstag, den 19.12. um 20:45!

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    • Top Anstoß Zeit für ein Dienstag…

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    • Naja, 18:30 wäre mir schon lieber gewesen. So bin ich erst Mittwoch Morgen zu Hause.

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    • war auch ironie…

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    • 18:30 in der Woche in Wolfsburg geht gar nicht. Auswärts ist es mir recht egal…

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    • Diejenigen die selten Auswärts dabei sind werden damit wohl kein Problem haben. 20:45 ist ja auch die beste Fernsehzeit. Für die regelmäßigen Auswärtsfahrer ist das schon unschön. Nach dem Spiel in Nürnberg kommt man nicht mehr so einfach zurück, zumindest wenn man den Zug nimmt. Vielleicht auch ein Grund warum der Verein einen Sonderzug einsetzen will. Der Andrang kann da ja nicht ausschlaggebend sein.

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  2. Tja, abwarten was mit Knoche passiert. Morgen gibt Bruma wohl sein Comeback gegen Twente. Udo ist zu Müller-Wohlfahrt. Tisserand spielt links und Brooks ist auch wieder da. Dennoch kann es schnell gehen. Ich sage, da ist alles offen. Es kann auch passieren, das Knoche erstmal drin bleibt. Und dann würde er auf seine Spiele kommen. Am Ende sind eigentlich selten die vorhersehbaren Dinge passiert. Viele dachten, Brooks und Bruma stabilisieren uns endlich. Aber tatsächlich haben sie noch kein einziges Spiel zusammen absolviert. Ähnlich übrigens in der Offensive – Malli, Didavi, Gomez, Origi haben auch erst ein einziges Spiel so über die nahezu volle Distanz absolviert. Auch wenn wir keine Zeit haben, werden wir Zeit brauchen.

    Camachos Ausfall ist sicherlich für ihn persönlich sehr bitter. Dennoch kann die Mannschaft das auffangen. Guilavogui und Arnold passen ganz gut zusammen. Und als Backups hat man zudem noch Gerhardt, Bazoer und Rexbecaj. Das ist mehr als ausreichend.

    Das Mittelfeld steht für mich. Die Offensive steht aus meiner Sicht auch. Die Abwehr gilt es jetzt zu ordnen. Itter rein? Tisserand wohin? Udo kehrt zurück? Brooks bleibt drin? Knoche kommt trotz aller Befürchtungen doch auf seine Spiele?

    Was nervt ist, das wir den Sack nicht zumachen, wie gegen Hertha. Was nervt ist, das wir zu oft abwarten, wie gegen Schalke und Hoffenheim. Was nervt ist, das sich die Mannschaft in guten Phasen nicht belohnt, sich aber in schlechten Phasen bestrafen lässt.

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  3. Ignacio Camacho will have to undergo surgery, which means that his interruption from the game will take longer than the doctors originally announced. It’s a pity, because the Spanish have done a great job this season. It is very good that we have in the team of Josuha Guilavogui. The Frenchman is also showing his good performance this season. It feels great in the middle of the field. Looking at the last few games, one of our best players is surely. Robin Knoche presented himself solidly in the last match against Hertha. He included an assistant at the Divock gate, he had some good interventions in defense. However, I’m sure that once Jeffrey Bruma and Felix Uduokhai return to play, and in the team we still have players such as Brooks and Tisserand, Germany will be only the fourth/fifth choice and there is nothing to count on a regular game. The player from the Democratic Republic of Congo is playing for the time being on the left defence, but I think something seems to me that Olaf Rebbe will rather watch the left defenders during the winter transfer window. However, I must point out that Marcel is doing well on this position so far, which I am very pleased about.

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  4. Laut aktuellen Faninfos soll es zum DFB-Pokal Spiel nach Nürnberg einen Sonderzug geben. Gute Sache da mit dem Zug insbesondere die Rückfahrt nach Niedersachsen recht langwierig ist.

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    • Hallo Nikk,

      weißt Du schon mehr über Kosten, Abfahrtzeiten etc?
      Oder kannst mir mitteilen, was ich im Auge behalten muss, um die neuesten Entwicklungen verfolgen zu können?

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    • Zu allererst bin ich nicht vom Verein, weiß also nichts konkretes. Ich habe mich lediglich an den heute auf der Homepage veröffentlichten Faninfos in „Fanszene aktuell“ orientiert. Dort steht dass es geplant ist zu dem Spiel einen Sonderzug einzusetzen. Weiter steht dort auch dass konkrete Informationen wie Abfahrtszeit, Kosten usw. noch bekannt gemacht werden. Ich weiß also nur was da steht.

      Neuigkeiten diesbezüglich werden wohl in naher Zukunft über die „Fanszene Aktuell“ die jeden Mittwoch auf der Homepage erscheint, veröffentlicht. Einfach die Augen offenhalten.

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  5. Das Stadionverbot für die BVB Anhänger finde ich ganz sinnvoll und es sollten sich sich andere Vereine überlegen, ob sie ähnlich reagieren sollten. Man muss sich wirklich nicht alles von den BVB Fans gefallen lassen.

    Unser Heimspiel war ja auch sehr negativ überschattet von BVB Fans die einen Blocksturm versuchten und dabei sehr aggressiv gegen andere vorgingen. Dazu vor Kurzem der Zug mit VfL Fans, der von BVB Anhängern angegriffen wurde. Und vermutlich gibt es noch vieles mehr. Die BVB Anhänger sind für mich sehr aggressiv und respektlos, von daher finde ich das Stadionverbot von Stuttgart nur konsequent.

    Post vom VfB: Stadionverbote für BVB-Fans
    http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/710193/artikel_post-vom-vfb_stadionverbote-fuer-bvb-fans.html

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    • Um gegen die ein Stadionverbot erwirken zu können ist aber mehr nötig als das die „respektlos“ waren. Du musst ihnen ja für die Erwirkung eines Stadionverbotes eine Straftat nachweisen oder es muss der begründete Verdacht eine Straftat begehen zu wollen, vorliegen. Da in den meisten Fällen keine konkreten Straftaten Einzelpersonen zugeordnet werden können, läuft es meist auf den Verdacht hinaus. Wann dieser erfüllt ist liegt im Ermessensspielraum der Polizei und der ist und da liegt die Problematik, nicht immer klar erkennbar. In dem Fall ging es ja darum dass die beim letzten Spiel vorzeitig aus dem Zug gestiegen sind um in Bad Cannstatt, sozusagen das Herz der Stuttgarter Fanszene, am Bahnhof aufzuschlagen. Rechtlich bedenklich da eigentlich von der Reisefreiheit gedeckt. Da auch nicht allen Beteiligten Straftaten nachgewiesen werden konnten wären diese Stadionverbote vor Gericht wohl nicht haltbar. In diesem Fall wurden die aber (bewusst?) so kurzfristig ausgesprochen dass eine rechtliche Aufhebung nicht mehr möglich ist. Aus Sicht des Vereins nachzuvollziehen dass man die nach den Vorfällen vom letzten Mal nicht im Stadion haben will da zusätzlich seit ein paar Jahren die beiden Fanszenen als verfeindet gelten. Rechtlich allerdings bedenklich.
      Ich hoffe nicht das sowas Schule macht. Wenn dann nur nach ernstzunehmenden Vorfällen. Der Zugangriff war so einer, da wurden sie ja mit Betretungsverbot für Hannover zurückgeschickt. Das ist ja faktisch ähnlich wie ein örtliches Stadionverbot für ein Spiel. Eine „Respektlosigkeit“ sollte allerdings noch kein Grund sein 250 Leute den Spielbesuch zu verwehren. Ich persönlich habe die Leute lieber im Stadion als draussen und ich halte von der Dortmunder Fanszene eher wenig.

      Naturgemäß werden das hier einige Leute anders sehen.

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    • Naturgemäß stehst du dieser Szene recht nah.

      Abgesehen davon genießen die Vereine Hausrecht. Die dürfen aussperren wen sie wollen. Eine Klage bringt gar nichts.

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    • Meine Aussage ist nicht vordergründig, dass die BVB Anhänger respektlos sind und deshalb schon ein Stadionverbot verdient hätten.

      Mir geht es um den versuchten Blocksturm bei uns im Stadion, wo die BVB Fans sehr aggressiv gegen andere Stsdionbesucher vorgegangen sind. Danach haben sie sich dann über die harte Vorgehensweise der Polizei beschwert. Eben dieser versuchte Blocksturm inkl. Tätlichkeiten/Körperverletzung werte ich als Straftat. Für mich steht der friedliche Stadionbesucher und dessen Unversehrtheit an allererster Stelle.

      Der Angriff auf den Zug in dem sich VfL Fans befanden, ist für mich ebenfalls eine Straftat bzw. versuchte Straftat. Als Fußballfan gehört es nicht dazu, such von anderen Anhängern verprügeln zu lassen, dazu waren in dem Zug sicherlich auch noch andere Fahrgäste.

      So würde ich diese BVB Anhänger schon als gefährlich einstufen und sie nicht gern im Stadion sehen.

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    • Theoretisch hast du Recht. Der Verein kann jeden rausschmeissen, ein Stadionverbot jedoch nur ausstellen wenn gegen Haus- und/ oder Stadionordnung verstoßen wurde. Interessant ist aber dass der dem Stadionverbot zu Grunde liegende Vorfall gar nicht im Hausrechtsbereich des VfB Stuttgart lag. Der Bahnhof Bad Cannstatt liegt noch auf der Anreiseroute und damit wäre hier der DFB zuständig. Natürlich hat der VfB die Möglichkeit präventiv Hausverbote zu verteilen wenn damit zu rechnen ist dass es im Stadion zu Vorfällen kommt. Da das in der Zukunft liegt, lässt sich sowas aber schwer voraussagen.

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    • Wenn ein Verein glaubt, dass eine Person sich nicht angemessen im Stadion benimmt, kann er Stadionverbote ausstellen wie er will. Das gilt dann aber nur für sein Stadion. Der DFB greift doch nur bei bundesweitem Stadionverbot ein.

      Daher kann der VfB locker irgendwelche Dortmunder ausschließen, ohne dass es ein konkretes Vergehen gibt. Das Hausrecht deckelt das.

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    • Die Prognose ob sich jemand im Stadion nicht benehmen kann fußt aber darauf ob in der Vergangheit von dieser Person Straftaten im Stadion begangen worden, siehe Stadionverbotsrichtlinien. In diesem Fall liegt aber der Vorfall in Bad Cannstatt zu Grunde wo niemandem eine Straftat zweifelsfrei zugeordnet werden konnte da der gesamten Menge die gefundenen Gegenstände angelastet wurden und nicht Einzelpersonen, was aber notwendig wäre um ein stabiles Stadionverbot zu gewährleisten.Ob der einzelne nun eine Straftat begangen hat oder begehen wollte, ist in der Begründung des Stadionverbots nicht ersichtlich. Dadurch wird das Ding rechtlich angreifbar weil man eben nicht pauschal 297 Leute aussperren kann ohne Ihnen etwas nachzuweisen. Vermutlich war der Verein sich dessen bewusst da man diese Verbote so kurzfristig ausgesprochen hat, dass eine rechtliche Klärung nicht möglich ist.

      0
    • Du solltest diese Texte lesen, Nikk:
      1
      Definition, Zweck und Wirksamkeit des Stadionverbots
      ( 1 )
      Ein Stadionverbot ist die auf der Basis des Hausrechts gegen eine natürliche Person wegen sicherheitsbeeinträchtigenden Auftretens im Zusammenhang mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung,
      • innerhalb oder außerhalb einer Platz- oder Hallenanlage
      • vor, während oder nach der Fußballveranstaltung
      festgesetzte Untersagung bei vergleichbaren zukünftigen Veranstaltungen eine Platz- oder Hallenanlage zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten.

      Dazu bitte hier weiterlesen:
      https://www.dfb.de/uploads/media/stadionverbotneu_01.pdf
      um dann sachverständig zu diskutieren.

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    • Glaube mir Spaßsucher das habe ich mir mehrfach durchgelesen.
      Unter Paragraph 4, Absatz 2 steht dazu das ein örtliches Stadionverbot bei Verstoßen gegen die Stadionordnung verhängt werden kann. Da der Ort des Geschehen aber ausserhalb des Hausrechtsbereich des VfB lag, kommt ein Verstoß gegen die Stadionordnung nicht zum tragen. Des weiteren wird den Betroffenen ja eine konspirative Anreise vorgeworfen was kein Straftatbestand ist. Dazu Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Gegenstände die gefunden wurden aber keinem zugeordnet wurden. Das mag alles für die Erteilung des Stadionverbotes reichen aber rechtlich stabil ist damit noch lange nicht.

      Ich habe hier spaßeshalber noch einen Artikel verlinkt wo auch ein Foto des Schreibens zu finden ist.

      http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/borussia-dortmund-300-stadionverbote-fuer-bvb-ultras-bei-auswaertsspiel-beim-vfb-stuttgart-aid-1.7185717

      0
    • @NikK, schau dir dann den § 4 nochmal in Gänze an. In § 4 Abs. 1 steht:
      „Ein Stadionverbot ist gegen eine Person zu verhängen, die im Zusammenhang mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung der Lizenz- oder Regionalligen […] in einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Fälle innerhalb oder außerhalb :top: einer Platz- bzw. Hallenanlage sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten ist.“

      Im § 4 Abs. 2 steht dann weiter:
      „Ein örtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 4) soll bei Verstößen gegen die Stadionordnung ausgesprochen werden (minderschwerer Fall), soweit diese nicht mit Verstößen nach Absatz 3 in Verbindung stehen oder der Betroffene bisher nicht wiederholt sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen ist.“

      Hier ist wichtig, dass der Verstoß gegen die Stadionordnung schon reicht. Sicherheitsbeeinträchtigende Handlungen, die darüber hinaus auch „außerhalb der Platz- oder Hallenanlage das Gebiet der Kommune, in
      der der Verein seinen Sitz hat“ (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2) vorgenommen werden geben sogar noch stärkeren Maßnahmen die Rechtmäßigkeit.

      Bitte nicht Strafrecht mit dem Zivilrecht verwechseln. Also lieber NikK bitte nochmal genau lesen und dann erst mit der „Fan-Brille“ argumentieren.

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    • Nikk, es ist so wie dir es Mahatma Pech sagt, dass Hausrecht hat der Verein. Grundsätzlich könnte der VfL schon im vornherein jemanden ausschließen und verbannen ohne das irgendein Grund vorliegt.

      Vereinfacht gesagt kann der VfL da handeln wie du und ich bei deiner Wohnung bzw. Eigentum. Das ist nicht nur theoretisch so, sondern auch praktisch. Da würde auch ein Gerichtsverfahren nichts bringen. Das sich das die Stadionverbotler anders vorstellen ist natürlich bzw leider normal… Denn Einsicht bei solchen Leuten gibt es nicht. Wer sich wie ein Assi benimmt, der wird halt ausgesperrt, wer Leute deckt und so ggf Straftaten deckt, der hat halt Pech gehabt.

      Es gibt einen Spruch, wer mir scheiße spielt, der fängt selbst an zu stinken. Was nichts anderes bedeutet wie mitgehangen mitgefangen.

      Das der VfL noch eine Stadionordnung zusätzlich hat, dient dann auch in erster Linie zum Aufzeigen einer Richtlinie Dienst, ist dann eben normal. Diese dient als eine Art Verhaltensrichtlinien an die man sich halten sollte.

      Wie oben aber beschrieben kann der VfL bestimmen wen er rein lässt und wen nicht, da muss der VfL nicht ein mal einen Grund nennen. Im schlimmsten Fall muss der VfL den Ticketpreis zurück geben, weil dem anderen dadurch ein Schaden entstanden ist (ohne Grund den Stadioneinlass verweigert). Selbst da wäre ich mit aber nicht so sicher ob man da Erfolg hätte.

      Ich bin da ganz ehrlich, auf diese Kinderkacke wo es um Capture the flag geht und wo sich Leute gegenseitig bekämpfen kann ich gerne verzichten. Ebenfalls auf scheiß Bengalos…

      Eigentlich dachte ich ja das hier meist erwachsene Leute handeln und nicht Riesenbabies.

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    • @Jonny.pl, nicht ganz. Der Verein muss schon angemessen vorgehen, weil der Verein jedem gegen Bezahlung Zutritt zum Stadion zu gewähren hat. Siehe hier Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG.
      Des Weiteren muss der Verein auch die Persönlichkeitsrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG und die Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG wahren.
      Hier sollte der Verein (um nicht vor das Zivilgericht gezogen zu werden) schon schlüssig begründen, weshalb er ein Stadionverbot ausspricht.
      Da dieses Verbot auch Präventiv (siehe BGH Urteil vom 30.10.2009 – V ZR 253/08) eingesetzt werden darf, ist hier natürlich dem Verein sehr viel Last genommen.

      Aber: Der Verein darf nicht willkürlich und grundlos den Zutritt zum Stadion verbieten (sofern der Betroffene eine Karte erworben hat)

      Hier nochmal das Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4948e9af68b66aea87ef0378f7b85a21&nr=49956&pos=0&anz=1

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    • @jonny.pl

      Das steht aber im Bezug auf das Hausrecht in den Richtlinien etwas anders. Dort steht dass ein Verstoß gegen die Stadionordnung oder eines der genannten Vergehen vorliegen. Das Belegen mit SV einfach so geht trotz Hausrecht nicht sondern nur unter der Beachtung der Richtlinien und unter Vorliegen eines der genannten Vergehen.

      Aber ich sehe schon dass wir uns mehr oder weniger im Kreis drehen. Also lassen wir die Diskussion und sehen wie die Sache weiter geht und ob sie schlussendlich vor Gericht landet. Wenn das der Fall sein soll und das Gericht feststellt dass diese Verbote rechtens waren, gebe ich gerne zu mich geirrt zu haben und hätte wieder was gelernt.

      Mit der Aussage mit dem Riesenbaby meinst du ja hoffentlich nicht mich? Ich versuche mich tatsächlich ernsthaft mit der Sache auseinandersetzen weil ich eben der Meinung war dass diese Verbote rechtlich nicht haltbar sind.

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    • @Nikk damit meine ich die Ultras die ein Kampf gegen SVS führen.
      Dieser Kampf ist nicht nur sinnlos, sondern auch absolut affig.

      Ohne Grund bekommt im Normalfall keiner ein Verbot.
      @WolfsKlaue, ja du hast Recht. Im Normalfall kommt aber jeder Normalo ins Stadion.

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    • @jonny.pl

      Danke, ich war schon besorgt.

      Vielleicht nochmal abschließend. Ich halte das Stadionverbot grundsätzlich für richtig. Wer Mist baut und für andere Stadionbesucher eine Gefahr darstellt, dem sollte der Besuch im Stadion verwehrt bleiben. Leider sind die Kriterien für „Mist bauen“ und „Gefahr für andere Stadionbesucher“ nicht immer einheitlich und nachvollziehbar. Darin sehe ich das Problem und nicht im Instrument des Stadionverbot an sich.

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  6. @NikK, vor Gericht kann immer alles gehen (Bitte wieder Zivilrecht vom Strafrecht unterscheiden). Natürlich hast du Recht, dass das Hausrecht eines Verein, nicht dem Hausrecht im Bezug zu einer Wohnung entspricht (Art. 13 GG). Aber hier kann trotzdem der Berechtigte einem Betroffenen, den Zutritt zum Grund und Boden verweigern (Analogie zum Art. 13 GG). Zuwiderhandeln wird dann ebenfalls nach § 123 StGB bestraft.
    Ja, der Grund muss gegeben sein, jedoch liegst du einfach falsch mit deinen Äußerungen bezüglich der fehlenden Rechtmäßigkeit. Hier habe ich eben ein Urteil angegeben. Da wurde entschieden, dass dieser sachliche Grund besteht, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen (Krawall auf der Fahrt zum Stadion – Protokoll der Bundespolizei) die Gefahr besteht, dass künftige Störungen durch die betreffenden Personen passieren.

    Außerdem: Gesetze gehen Richtlinien vor.

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    • Alles klar, Danke für die Aufklärung.

      Ich denke trotzdem dass die Sache noch vor Gericht gehen wird. Wird ja immer irgendwie probiert. Wir werden sehen was dabei rauskommt.

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    • Das meinte ich ja mit „vor Gericht kann immer alles gehen“. Es liegt an den Personen, ob Klage erhoben wird. Die bloße Klageerhebung ist nicht gleichbedeutend mit der rechtlichen Einordnung der Handlung des VfB.

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    • Natürlich ist eine Klageerhebung nicht gleichbedeutend. Oft folgt ja aber auf eine Klage ein Urteil. Dies kann lauten „SV ist zulässig“ oder „SV ist nicht zulässig“. Die Vergangenheit in solchen Fragen hat gezeigt das ein SV vom Gericht schon mal für unwirksam erklärt wurde wenn es nicht gut begründet war. Eine diffus formulierte Begründung ist ja auch immer was wo sich die Anwälte der Beschuldigten drauf stürzen.
      Ob die Gefahrenprognose auf Grund eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und die gefundenen Gegenstände dafür ausreichend ist, müssen die Gerichte klären. Für den Verein war es das offensichtlich.

      In diesem Fall wird eine Klage wohl keinen Einfluss auf das konkrete Stadionverbot in Stuttgart haben da die Zeit zu kurz für eine gerichtliche Klärung ist aber vielleicht wird hier nach Klageerhebung ein Urteil gefällt welches Einfluss darauf hat ob es in Zukunft wieder zu sowas kommt oder ob es unzulässig ist.

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