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Jörg Schmadtke vom VfL Wolfsburg. (Photo by Matthias Hangst/Bongarts/Getty Images)

Gericht bestätigt erstes Urteil: Wolfsburg bleibt aus DFB-Pokal ausgeschlossen

Am heutigen Donnerstag wurde der Wechselfehler des VfL Wolfsburg im DFB-Pokal erneut verhandelt. Das Bundesgericht bestätigte dabei das Urteil des Sportgerichts aus erster Instanz. Der Wechselfehler ist demnach allein dem VfL Wolfsburg anzulasten mit der Folge, dass der VfL aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen bleibt.

Preußen Münster kann sich freuen, während der VfL Wolfsburg in die Röhre schaut. Das DFB-Bundesgericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Einspruch von Preußen Münster rechtens wahr und der Wechselfehler allein dem VfL Wolfsburg zuzuschreiben sei. Der VfL Wolfsburg scheitert damit mit seinem Einspruch.

In erster Instanz hatte der VfL verloren und danach Berufung eingelegt. Gespannt hatten Beobachter auf die Entscheidung des Bundesgerichts im Fall des Wechselfehlers des VfL Wolfsburg im DFB-Pokal gewartet. Nach längerer Beratungszeit am Donnerstagnachmittag wurde dann das Urteil verkündet. Der VfL Wolfsburg hatte auf ein Wiederholungsspiel gehofft. Dieses findet nun nicht statt. Preußen Münster steht damit in der zweiten Runde des DFB-Pokals.

In dem Verfahren ging es darum, wem der Wechselfehler anzulasten sei. Trägt der VfL Wolfsburg die alleinige Schuld oder muss man auch dem Schiedsrichterteam eine Teilschuld zuschreiben. Es stand die Frage im Raum: Hätte das Schiedsrichter-Gespann den regelwidrigen Wechsel verhindern müssen? Das DFB-Bundesgericht sagt jetzt: Nein!

Rückblick: Der VfL hatte regelwidrig in seinem Erstrundenspiel gegen Preußen Münster einen sechsten Spieler eingewechselt. Münster hatte im Anschluss Einspruch eingelegt. Der Fall wurde in erster Instanz vor dem Sportgericht verhandelt. Münster bekam Recht und der VfL Wolfsburg wurde nachträglich aus dem DFB-Pokal ausgeschlossen. Gegen dieses Urteil hatte der VfL Berufung eingelegt.

Preußen Münster zeigte sich siegessicher

Preußen Münster zeigte ich bereits vor dem Verhandlungstermin sehr sicher, auch in zweiter Instanz Recht zu bekommen. „Die Urteilslinie war relativ klar. Auch der Paragraf dazu liest sich eindeutig aus unserer Sicht“, sagte Geschäftsführer Bernhard Niewöhner den Westfälischen Nachrichten.

Verhandelt wurde erneut in der Frankfurter DFB-Zentrale. Das DFB-Bundesgericht hatte zuvor entschieden, dass ein schriftliches Verfahren nicht ausreicht. Nach Informationen der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung werden für den VfL wieder Trainer Mark van Bommel, Sportdirektor Marcel Schäfer, Torwarttrainer Pascal Formann, Geschäftsführer Tim Schumacher, Justiziar Christopher Wendisch und Anwalt Christoph Schickhardt (Ludwigsburg) vor Ort sein.

96 Kommentare

  1. Gibt es eigentlich wieder eine Art Ticker der Verhandlung? Reporter etc. anwesend, die vielleicht Zwischenstände über Twitter etc. durchgeben wie beim letzten Mal? Vielleicht weiß hier jemand was… :)

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  2. Das Gericht berät sich jetzt. Um 15:30 Uhr gehts weiter laut Rellmann…

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    • Das ging jetzt im Vergleich zum ersten Verfahren aber wirklich verdammt schnell.

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    • Naja, was soll ich auch groß geändert haben? Die Sachlage ist ja klar.

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    • Dass es so schnell ging, legt den Schluss nah, dass es keine sonderlich anderen Erkenntnisse gab und damit wohl auch keine andere Entscheidung zu erwarten ist.

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    • Nikk oder eben das man die akte hätte und der neue Richter wie graefe denkt und es daher schneller gehr?

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    • Es kommt m.E. nur darauf an, welche Norm aus der Rechts- und Verfahrensordnung angewendet wird. Und wenn man hier nicht krass willkürlich eine Norm für weitere Zwecke missbraucht, kann es nur eine Entscheidung geben: Regelverstoß des Schiedsrichters und Wiederholungsspiel. Bei einer anderen Entscheidung sollte der VfL Regressansprüche geltend machen.

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    • Zusammenfassung der Berufungsverhandlung vor dem Urteil: Neuigkeiten haben sich nicht ergeben. Beide Seiten, @VfL_Wolfsburg
      und Fritsch, bleiben bei ihren Aussagen.

      https://twitter.com/RellsBells/status/1430882263730958338

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  3. Bin gespannt was passiert…Normalerweise ein Wiederholungsspiel…..

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  4. Mein Gefühl sagt mir dass es ein Wiederholungsspiel gibt…
    Bin aber auch nicht traurig, wenn wir raus sind.

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  5. Twitter von Thomas Rellmann:
    Zusammenfassung der Berufungsverhandlung vor dem Urteil: Neuigkeiten haben sich nicht ergeben. Beide Seiten, @VfL_Wolfsburg und Fritsch, bleiben bei ihren Aussagen.

    War ja klar, dass der Fritsch sich nicht erinnern kann :rad:

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    • Ist doch keine Überraschung.

      Niemand würde bei einer Gerichtsverhandlung bzw. dann einer anschließenden Berufung seinen Standpunkt ändern.

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  6. https://twitter.com/100prozentscp/status/1430874407849930756?s=21

    Es wurde wohl ein weiterer Zeuge vom VfL vorgeladen.

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    • Ja, dabei ging es aber nur darum, ob der Empfang des Fax, mit dem die neuen Regeln versandt worden sind, dem VfL tatsächlich zugegangen sind.

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    • Beste Antwort wäre wohl gewesen, dass er sich nicht mehr dran erinnert…

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  7. Wann kommt denn das Urteil? Es sollte doch bis 15:30 gehen.

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  8. War klar…

    DfB ist DfB

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  9. Keine Überraschung für mich.

    Geht auch wenn der Schiri durchaus beteiligt war in Ordnung. Daraus werden wir gelernt haben.

    Für ein Kippen des Urteils hätten wir heute schon neue Erkenntnisse liefern müssen. Diese haben wir scheinbar aber nicht geliefert.

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    • Man hätte einfach „Regel 3“ anwenden können und dann ist das Ding relativ klar. Ein Spieler darf nur mit Zustimmung des Schiedsrichters auf den Platz.

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    • man wird es aber mit einer Tatsachenentscheidung begründen. Geht für mich auch in Ordnung weil wir eben auch eine Teilschuld haben.

      Bin auch der Meinung das selbst die CAS nicht anders urteilen wird, wäre für mich auf affig dahin zu gehen. Hier geht es ja nicht um das CL Finale sondern um die erste Pokalrunde. Einfach jetzt hinnehmen und gut ist.

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    • Laut Gräfe war die Fifa auch verwundert über das Ergebnis. Nur wann soll denn das Spiel sonst stattfinden?

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    • Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. CL findet für uns nicht jede Woche statt….

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    • Vergesst aber nicht das Gräfe selbst im Streit mit dem DFB steht. Das der sich nicht mehr auf deren Seite stellt ist auch klar. Klar hat er auch die FIFA genannt, gab es dazu aber mal irgendeine Aussage von jemandem da das sie wirklich verwundert waren? Glaube nicht einmal das das Thema international so große Wellen schlägt.

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    • Für mich geht es da um mehr, als nur die erste Pokalrunde. Es geht für mich darum, dass ein gewonnenes Spiel als verloren gewertet wird, wenn der Schiedsrichter einen Fehler gemacht hat. Das ist in meinen Augen halt nicht richtig.

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    • Soeben hat das Bundesgericht des @DFB das Urteil des Sportgerichts bestätigt und die Berufung des @VfL_Wolfsburg abgewiesen. Damit steht @Preussen06 in Runde zwei des DFB-Pokals. Gelost wird am Sonntag in der @sportschau. @WN_Redaktion #scpwob

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  10. CAS regelt. Aber diese Meinung ist ein Journalist aus Münster. Das Gericht wird ja nicht gesagt haben: sieht schlecht für euch aus.

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  11. Man berät ja auch schon wieder recht lange. Wenn die Sache so klar ist und der Reporter ein so sicheres Gefühl hat wundert mich das doch ein wenig. Wenn alles klar ist berate ich mich ja nicht noch über fast 1 Stunde oder?! Spannende Nummer

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    • Egal wie es ausgeht: Ich will wenigstens die Begründung nachvollziehen können. Die aus der ersten Verhandlung war mehr als schwammig formuliert und nur schwer nachzuvollziehen.

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  12. Die Urteilsverkündung des DFB-Bundesgerichts wird nicht vor 17 Uhr erfolgen.

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  13. OK, das wars dann wohl. Was für eine Farce

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    • Ein Glück verabschieden sich diese Trolle bald von selbst. Spätestens nach dem Aus in Runde 2 interessiert sich dann kein Arsch mehr für die…

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  14. Wir sind raus.

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  15. Fußballmafia DFB :keks:

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  16. Okay… dann brauchen wir ab sofort gar keine Schiris mehr? Regelwerk wurde ja sicherlich vor der Saison an alle Vereine verschickt.

    Trotzdem gespannt auf die Begründung.

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  17. Auf auf vor das Internationale Sportgericht! Mit etwas anderem habe ich heute allerdings auch nicht gerechnet. Bin auf die Urteilsbegründung gespannt.

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  18. Nicht aufregen.
    Planstelle einrichten.
    Jobdescription:
    – Kann lesen und verstehen
    – kann zählen bis 11

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    • Unglaublich lustig…
      Diesen nicht-zählen-können "Argument" ist Schwachsinn. Immer noch…

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  19. Positiv denken: Wir können am 34. Spieltag gegen die Bayern 9 Mal wechseln. Der Schiedsrichter ist nicht zuständig das zu überprüfen und kann sich das nur notieren. Ohne Klage keine Umwertung und da Bayern dann wahrscheinlich eh schon seit 2 Monaten Meister ist, kann denen das Ergebnis egal sein oder sie selbst lassen mal ihre B-Mannschaft ran :)

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  20. Ist vielleicht auch besser so, dreifachbelastung wäre nichts für uns

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  21. Wolfgang Stüber

    Aus Sicht eines neutralen Preussen-Anhängers: Das Spiel beim Stand von 1:1 beenden lassen und ein nachträgliches Elfmeterschießen auf neutralem Platz.

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  22. Soeben hat das Bundesgericht des @DFB das Urteil des Sportgerichts bestätigt und die Berufung des @VfL_Wolfsburg abgewiesen. Damit steht @Preussen06 in Runde zwei des DFB-Pokals. Gelost wird am Sonntag in der @sportschau. @WN_Redaktion #scpwob

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  23. Also wenn wir zukünftig 0-5 hinten liegen, einfach ein paar Spieler mehr einwechseln. Ist immerhin gut für das Torverhältnis.

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    • Da gibt es auch noch Unterschiede.

      Das gegen Münster war fahrlässig. Das andere wäre klarer Vorsatz.

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    • @Sascha den Vorsatz müsste man erstmal belegen. Van Bommel ist ja jetzt bekannt dafür, dass er nicht zählen kann :ironie2:

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  24. Mir kann der dfb Pokal eh gestohlen bleiben. Lieber in der CL was reißen. Ich hoffe wir haben an Ende nicht einen gebrauchten Tag mit schweren und unattraktiven Gegnern. Wobei mir eh nur Donezk nicht passen würde. Alle anderen find ich entweder mega interessant oder eben machbar. Mein Tipp: PSG im ersten Spiel

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  25. Alles hat auch seine guten Seiten:

    Wenn wir in der 60. min mit 0:4 hinten liegen, komplett unterlegen sind und vielleicht schon nur noch mit 10 Mann spielen, dann können wir wechseln soviel wir wollen.

    Der Schiedsrichter notiert es ja nur, führt die Wechsel aber aus. Und der Gegner wird garantiert keinen Einspruch einlegen. Legt er Einspruch ein, dann gewinnt er ja nur mit 2:0.

    Stellt sich noch die Frage, ob auch wir Einspruch einlegen könnten und dann nur mit 0:2 verlieren würden. :grübel:

    Nächste Frage: Könnte bei einem Bundesligaspiel auch ein anderer Verein Einspruch einlegen? In der Endabrechnung kann ja auch das Torverhältnis wichtig werden und über Abstieg, internationales Geschäft etc entscheiden. Da kann es entscheidend sein, ob in meinem Beispiel der Gegner 4 Tore oder nur 2 Tore stehen hat. :grübel:

    Da ergeben sich doch ganz neue Perspektiven und Fragen über Fragen.

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  26. VfL-Meldung zur Abweisung der Berufung:
    https://www.wolfs-blog.de/mit-spannung-erwartet-gibt-es-ein-wiederholungsspiel-fuer-wolfsburg-im-pokal/#comment-303616

    Da lag ich mit meinem Rechtsverständnis (nicht dem Gerechtigkeitsverständnis) im Unterschied zum Rechtsbeistand des VfL ja nicht falsch.

    Der VfL und auch andere Vereine könnten aus dem Urteil ja die Konsequenz ziehen, das ganze Regelwerk des DFB mal einem Gerechtigkeits-Check zu unterziehen. Aber so lange man nicht selbst betroffenen ist, scheint das den Clubs ziemlich egal.

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  27. "[…] Ausschließlich der Verein ist verantwortlich für die Auswechslung. Der Schiedsrichter entscheidet dabei garnichts. Die Verletzung der Kontrollpflicht ändert somit nichts am Verschulden des Vereins." Achim Späth

    Ja was denn nun? Allein Verantwortlich oder Kontrollpflicht verletzt? :klatsch:

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    • Da frag ich mich doch: was umfasst eigentlich diese Kontrollpflicht des Schiris? Die Frisur des Einwechselspielers? :kopfball:

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  28. Aus dem kicker-Artikel:

    "Es zählt zu den Grundpflichten der Vereine, sich umfassend und rechtzeitig über die Regularien zu informieren", begründete Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Entscheidung. "Verstößt ein Verein dagegen, liegt ein schuldhaftes Verhalten vor. Ausschließlich der Verein ist verantwortlich für die Auswechslung. Der Schiedsrichter entscheidet dabei gar nichts. Die Verletzung der Kontrollpflicht des Schiedsrichters ändert somit nichts am Verschulden des Vereins."

    Das, was das DFB-Gericht hier ausgesagt hat, ist eine Neuheit. Das war niemals so explizit festgelegt. Mehr noch: Halte ich mich an den Regeltext, wäre sogar eine andere Entscheidung naheliegender gewesen. Die Judikative betreibt hier durch Rechtssprechung Rechtsfortbildung über den Text der Normen hinaus. Ergebnis: Die zunehmend inkompetenten Schiedsrichter beim DFB werden mehr aus der Verantwortung genommen und die Vereine mehr in die Verantwortung genommen. Wäre der betroffene Klub Bayern oder Dortmund gewesen, wäre die Entwicklung vielleicht andere gewesen. Nun muss der DFB immer so entscheiden. Und die Schiedsrichter haben von nun an die Legitimation, Blech zu erzählen, und müssen sich selbst gar nicht mehr in die Durchführungsbestimmungen einlesen. Sind ja von nun an ausschließlich die Vereine verantwortlich. Den 4. Offiziellen könnte man auch abschaffen. Der hat ja noch weniger Sinn als vermutet…

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    • Oder in Kurzform: das DFB Bundesgericht hat mit der heutigen Entscheidung die Position des Vierten Offiziellen für überflüssig erklärt.

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  29. Ein politisches Urteil

    Da ist man machtlos

    Drauf geschissen, wenigstens haben wir nicht klein bei gegeben sondern es nochmal versucht

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    • Möge dem Schiri beim Händewaschen der Ärmel runter rutschen

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    • Tja…da ist man machtlos und zwar im total komplett absolutistischem Sinne.
      Trotzdem egal jetzt.
      Volle Konzentration auf die Auslosung jetzt und dann auf Sonntag.

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  30. Mal ein – zugegeben – etwas konstruiertes und nicht ganz paralleles Beispiel, das aber die Rechtsproblematik dennoch verdeutlichen kann:
    Ich fahre bei Rotlicht über die Kreuzung und bekomme mit, dass ein Polizist, der zur Überwachung der Kreuzung eingesetzt war, den Vorgang beobachtet hat. Er greift aber auch im Nachhinein nicht ein und ich freue mich schon, noch einmal davongekommen zu sein. Ein nachfolgender Autofahrer hat mich aber eindeutig fotografiert und zeigt mich an. Welche Chance habe ich vor Gericht, auf mildernden Umstand zu plädieren mit dem Argument: Ich habe zwar einen Fehler gemacht, aber der Polizist ja auch, da er trotz seiner Kontrollpflicht zur Einhaltung der StVO nicht eingegriffen hat?

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    • Das ist einfach: Klage gegen den Autofahrer, weil Recht am eigenen Bild und er dich gar nicht ohne Erlaubnis hätte fotografieren dürfen.

      Nein im Ernst:
      Das sollte man mal machen und zu Ende klagen.

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    • In deinem Beispiel hast du den Polizisten aber auch vorher nicht gefragt, ob du bei Rot über die Ampel fahren darfst.

      Aber gut, dass hat der Hund ja geleugnet. Dann wäre das sicher anders ausgegangen…

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    • Gute Chancen, weil die Ampel ausgesetzt ist, sobald ein Polizist den Verkehr regelt

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    • Außerdem wusstest Du, dass du eine verbotene Handlung begehst. Das war Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit. Und die Regeln musstet du kennen, da du andernfalls keinen Führerschein hättest.Und

      Natürlich hätte der VfL die Durchführungsbestimmungen zum DFB-Pokal kennen sollen. Aber Dumm- oder Unwissenheit sorgen nicht dafür, dass die betreffenden Personen vor Gericht nicht genauso nach den geltenden Normen ihr Recht erhalten werden sollten, wie andere auch.

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    • Da hilft kein Drehen und kein Wenden, liebes Schalentier. Der VfL ist ja nicht wegen Dummheit bestraft worden, sondern wegen Regelverstoß. Da man den Vorsatz dazu ebenso wie beim Rotfahrer nicht nachweisen kann, war es zumindest fahrlässig. Und genau das sagte ja schon das erstinstanzliche Urteil. Dieser Regelverstoß ist nach Rechtslage das übergeordnete und zu ahndende Vergehen. Dagegen ist das Verhalten des Vierten allenfalls eine Pflichtverletzung und in der Abwägung im Urteil sekundär.
      Bei der Frage, ob das ungerecht ist, hast du mich auf deiner Seite. Aber danach entscheiden Gerichte nicht.

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    • Wo findest Du denn den "Regelverstoß", den der VfL und nicht der Schiedsrichter begangen hat? Welche Norm gibt den her? Und vielleicht noch wichtiger: Woraus lässt sich die Verantwortlichkeit des Vereins herleiten oder gar die "Grundpflichten" (Wortlaut aus der Urteilsbegründung)? Das ist alles Auslegung der DFB-Gerichtsbarkeit, die m.E. zum Teil abenteuerlich und generell sehr willkürlich ausschaut.

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  31. Ruft den CAS an, der entscheidet unabhängig.

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    • Das offizielle Statement klingt nicht wirklich so. Ich denke das war es.

      "Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League"

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    • Was soll das bringen? Ist der überhaupt zuständig? Und wenn ja, dann entscheidet der nie und nimmer vor der nächsten Pokalrunde.

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    • Zum CAS. Urteile des Internationalen Sportgerichts besitzen zivil- und strafrechtlich grundsätzlich keine Wirkung. Für den Fall, dass der CAS tatsächlich für den VfL entscheiden würde, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, hätte das Urteil bei einer zivilrechtlichen Klage von Preußen Münster auf Schadensausgleich keinen Bestand.
      Wenn der VfL klug beraten ist, beendet er das Kapitel und streut Asche auf sein Haupt. Alles, was jetzt noch seitens des VfL kommen würde, wäre nur weitere Reputationsschädigung.

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  32. Tja, leider wie vermutet. Aus meiner Sicht abhaken und Focus auf BL und CL legen.

    Bin gespannt, wie jetzt gelost wird

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  33. Ich würde mir wünschen, dass das ganze bis zum CAS durchgefochten wird. So kann Münster Pokal spielen, schließlich sind sie die einzige Partei die definitiv nichts für die ganze Angelegenheit kann, und der DFB muss seinen maroden Sumpf mal auf der internationalen Ebene präsentieren. Leider scheint es da aber auch eine Art Gentlemen's Agreement zwischen DFB und den Vereinen zu geben, Strafurteile werden merkwürdigerweise nie über das DFB-Berufungsgericht hinaus angefochten.

    Ich habe kein Problem mit dem Ausscheiden, auch wenn ich mir natürlich ein Wiederholungsspiel gewünscht hätte. Aber Münster kann eben nichts dafür und der Wettbewerb muss weitergehen. Somit ist eine Entscheidung pro Münster die gerechte. Wie diese Entscheidung zustande gekommen ist, ist für mich allerdings völlig inakzeptabel. Der DFB und seine Schiedsrichter – selten hat etwas so offensichtlich nach Klüngelei und Vetternwirtschaft gestunken. Das fängt mit dem offensichtlichen "Instransparenzgrundsatz" des DFB an, zieht sich über Felix Zwayers verwicklung in den Hoyzer Skandal und zeigt sich jetzt im Fall Gräfe auch wieder deutlich. Hier muss sich etwas ändern, aber niemand scheint sich zu trauen den ersten Stein ins Rollen zu bringen. In der PL werden Szenen nach dem Videobeweis auf der Leinwand gezeigt, in Deutschland schließt man so etwas kategorisch aus. Das sagt viel über die Wertvorstellungen derer aus, die im deutschen Fußball an den entscheidenden Hebeln sitzen.

    An Münster ein Glückwunsch zum Weiterkommen, an die Münsterfans der Appell, euch mit dem Zustandekommen des Urteils kritisch auseinanderzusetzen. Auch wenn der Fall zurecht zu euren Gunsten entschieden wurde, ist es inakzeptabel, dass der DFB sich hier aus der Verantwortung ziehen kann.

    An alle VfL Fans: Ich denke die CL wird ein gutes Trostpflaster sein und ein paar mal weniger unter der Woche zu spielen schadet sicherlich auch nicht. Gleich ist Auslosung. Sobald die CL Hymne in der Arena ertönt, sind die paar verpassten Pokalspiele doch absolut in den Hintergrund gerückt. Ich hoffe auf eine Hammergruppe mit einem schwachen Los aus Topf 3 für die EL Quali. Oder natürlich die absolute Glücksgruppe mit den schwächsten Losen aus den Töpfen 1-3.

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  34. Wer gegen einen deutlich unterklassigen Verein dermaßen hausbacken spielt, sich nur mit viel Glück in die Verlängerung rettet und zudem nicht in der Lage ist, das Regelwerk des Wettbewerbs zu lesen, zu verstehen und entsprechend korrekt zu handeln, hat eigentlich auch nichts anderes verdient, als sang- und klanglos auszuscheiden.

    Wieviel Auswechslungen sind nun in der CL zulässig? Wer ist der neue Regelkunde-Verantwortliche beim VfL. Kann man in diesem Wettbewerb im Zweifel einen Schiedsrichter fragen und welche Pflichten oder Rechte hat dieser? Darf man die Auskunft protokollieren oder per Tonaufnahme (Smartphon?) dokumentieren?

    Fragen über Fragen! Und es ist nur noch wenig Zeit bis zum ersten Spiel.

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  35. Was ich mich noch immer frage: Wenn alleine der Akt der weiteren Auswechslung "die "Spielumwertung als Rechtsfolge zwingend [vorsieht]", warum
    1) muss Münster dann noch extra klagen, wenn der Regelverstoß so schwerwiegend ist?
    2) wird der (angekündigte) Regelverstoß nicht mit allen Mitteln unterbunden oder zumindest der Verantwortliche wegen dessen Planung augenblicklich bestraft?
    3) wird das Spiel nicht im Augenblick des Verstoßes abgebrochen?

    Entweder die Rechtslage ist so eindeutig, dass man sich den Rest des Spiels und die Münsteraner Klage sparen kann — Das Spiel wird mit Erkennen des Bruchs abgebrochen und umgewertet — oder eben nicht. Aber mehr als das Wort des Schiedsrichters kann man nicht als "Ausnahme" anführen und wenn das nichts am eigenen Verschulden ändert, liegt hier ein erhebliches Loch im Regelwerk!

    Darüber hinaus: Ich bleibe dabei, dass dieser Regelverstoß in dieser Form nicht auftreten DARF. Die Wechselanzahl ist klar reglementiert und wird auch dokumentiert. Laut Sportgericht ist dies so elementar, dass ein Verstoß nur eine Spielumwertung zur Folge haben kann. Warum erlaubt man es dann? Unterbinden und wenn es zum Zwecke von Zeitspiel oder mit Absicht erfolgt, Verwarnung und Geldstrafe/Sperre und gut ist.

    So wie ich das lese, ist dieser spezifische Fall bisher nicht konkret im Regelwek beschrieben und wurde hier erstmalig konkretisiert. Leider mit dem Endresultat, dass die Schiedsrichter für bestimmte (vermeidbare und schwerwiegende) Regelverstöße nicht mehr zuständig sind. Dass dieses Ungleichgewicht "Zwingende Umwertung aber erst nach dem Rest des Spiels mitsamt Klage" bestehen bleibt. Dass kein Fokus auf dem organisatorischem Mangel liegt, dass solche Regelverstöße möglich sind.

    Eigentlich müsste die Regelkommission heute zusammentreffen und sich dem annehmen. Aber wahrscheinlich sagt man einfach, dass dieser Sachverhalt nun juristisch geklärt ist. Was eine Schande wäre, denn da passt so einiges nicht zusammen!

    Dass wir ausgeschieden sind? Geschenkt. Wir haben einen Fehler begangen. Selbst wenn im guten Glauben geschehen, kann ich verstehen wenn uns das kostet, insbesondere aufgrund der Gedächnislücken des Vierten Offiziellen. Aber dass da keine Konsequenzen folgen werden im Bezug auf diesen Sachverhalt für die Zukunft? DAS ist für mich das Problem.

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    • @Piperita: Du stellst ein paar kluge und wichtige Fragen, die sich im Grunde alle DFB-Vereine über den konkreten Streitfall hinaus im Hinblick auf eine gerechtere Rechtsanwendung des DFB-Regelwerks stellen müssten. Dass von den Vereinen bisher kaum Vorstöße gekommen sind, wirft kein gutes Licht auf diese selbst. Ich halte es – wie du – rechtlich für sehr problematisch, dass Regelverstöße, die in der Konsequenz das Ausscheiden aus einem lukrativen Pokalwettbewerb nach sich ziehen können, erst vom Sportgericht beurteilt werden, nachdem sie vom Spielgegner beklagt worden sind. Warum der DFB sich hier nicht wie bei anderen Regelverstößen eine Verfolgungspflicht im Sinne des Legalitätsgrundsatzes (§152 StPO) auferlegt, ist eigentlich nicht nachvollziehbar.
      Für problematisch halte ich auch, und das berührt ein bisschen das Unverständnis von Schalentier und vielen anderen hier im Blog, dass die Aufgabenbereiche von Schiedsrichtern nicht eindeutiger und klagebewehrter geregelt sind. Dies hätte im vorliegenden Fall nämlich bedeutet, dass das Nichteingreifen der Schiedsrichter als ein im Urteil aufzurechnender und den Regelverstoß des VfL mildernder Tatbestand hätte gewertet werden müssen. Insofern ist die Kritik, dass die Befugnisse und Verpflichtungen des Schiedsrichters sehr diffus und unklar geregelt sind, völlig angebracht.
      Dafür, dass im Regelwerk des DFB vieles im Graubereich belassen ist und man den Vereinen in Rechtsstreitigkeiten untereinander quasi Verhandlungsspielräume offen gehalten hat, sehe ich eigentlich nur zwei Erklärungen: Die Vereine wollen bewusst im Wettbewerbsbereich nicht alles im Detail und rechtssicher geregelt haben und der DFB schiebt die Einhaltung von Rechtsvorschriften gerne pauschal auf die Vereine ab, um selbst möglichst wenig verpflichtende und einklagbare Kontrollfunktionen ausüben zu müssen.

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  36. So viel zu Gerechtigkeit im Fußball. Bayern haben ihren Bonus und VW sponsert Gremium, das uns aus dem Pokal geworfen hat. :keks:

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    • Eine sehr merkwürdige Art der Begründung. Das klingt nach, "wir wissen, dass der vierte Offizielle Mist gebaut hat, aber wir pinkeln unseren Schiris nicht ans Bein."

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  37. Mich würde jetzt wirklich mal interessieren, was passiert, wenn zwei CL-Teilnehmer sich in einer englischen Woche auf 7 Wechsel einigen würden – eine hypothetische Frage natürlich.

    Es kann ja nicht sein, dass der Schiedsrichter diesen Vorgang nun unterbinden kann, aber – das haben wir nun festgestellt – nicht muss. Ich habe aus dem ersten Urteil nur raushören können, dass der Schiedsrichter einen eigentlich einen Hinweis hätte geben müssen.

    Und dann? danke für den Hinweis?

    Das Urteil aus dem zweiten Urteil, Stichwort zwingende Umkehrung der Spielwertung, ist ja insofern nicht anwendbar, da:

    a) beide Vereine mehrfach Wechseln
    b) keiner Einspruch einlegt

    Es ist ja irgendwo paradox von einem "zwingenden" – in meiner Interpretation also einem automatisch und unvermeidlich eintretenden – Vorgang zu sprechen, welcher aber manuell, ohne jegliche Pflicht dazu, durch einen Einspruch getriggert werden muss.

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